Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Hauptsatzung der Gemeinde zu aktualisieren.
Begründung:
Die zwölfte Änderung der Hauptsatzung vom 29.07.2015 beinhaltet in §2 Absatz 3 Satz 7 folgenden Text:
„Niederschlagungen und Erlaß von Forderungen und öffentlichen Abgaben, soweit sie den Betrag von 1.000,– DM nicht überschreiten“
Die Währung ist von „DM“ in „€“ zu ändern, der Betrag von 1000,- soll bestehen bleiben.
Des Weiteren sind folgende Änderungen/Prüfungen vorzunehmen:
- Die Satzung ist an die gültige deutsche Rechtschreibung anzupassen (z.B. „ss“ anstatt „ß“ an den entsprechenden Stellen).
- Verweise auf Paragraphen der HGO sind auf Gültigkeit zu prüfen und ggf. zu korrigieren.