Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Hessen Mobil Kontakt aufzunehmen, um darauf hinzuwirken, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Landesstraße L3065 zwischen Ortsteil Klein-Krotzenburg und Hainstadt von 70 km/h auf 50 km/h begrenzt wird.
Begründung:
Die Landesstraße L3065, ist die Hauptverbindungsachse zwischen beiden Ortsteilen.
Hieraus resultiert, dass die L3065 neben dem lokalen Verkehrsgeschehen auch durchfahren den Fremd-Verkehr aufnehmen muss.
Während die Höchstgeschwindigkeit im innerörtlichen Bereich in Hainburg überwiegend auf 30 km/h reduziert wurde, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L3065 seit Jahren nicht auf die heutigen Situationen angepasst worden. Folgende Argumente sprechen für die Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h:
1. Verringerung des Risikos von schweren Unfällen
2. Verringerung des Lärmpegels, dadurch weniger Lärmbelastung für die Anwohner
3. Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung