Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Bei Baugenehmigungen ab einem Wohnraum-Volumen von 400 m2 sollen 25 % der Wohnfläche für das bezahlbare Wohnen festgeschrieben werden. Die Festlegung der Kriterien dazu soll nach Beratungen mit den beiden Hainburger Baugenossenschaften erfolgen.
Begründung:
Auf Seite 18 des Haushaltsplans 2023/24 wird darauf hingewiesen, dass „Bei der Entwicklung der kommenden Jahre … wieder mit einer Erhöhung der Einwohnerzahl zu rechnen sein (wird)“.
Aufgrund massiv gestiegener Immobilienpreise ist es insbesondere für Geringverdiener oder Familien nahezu unmöglich, bezahlbare Wohnungen zu finden. Im Bereich des bezahlbaren Wohnraums ist in den vergangenen 20 Jahren in Hainburg nicht der erforderliche Umfang erzielt worden. Vornehmlich wurde nur der Eigenheimbau und
der Bau von Eigentumswohnungen ermöglicht.
Die beiden Hainburger Baugenossenschaften können bezogen auf Hainburg am besten beurteilen, welche Kriterien für bezahlbaren Wohnraum gelten sollten. Daher soll eine Festlegung der Kriterien nach Beratungen mit den Baugenossenschaften erfolgen.