Antrag: Fristgerechte Einbringung des Haushalt Jahresabschluss 2021/2022

Der Haushaltsjahresabschluss ist jeweils bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres einzubringen.

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Haushaltsjahresabschluss ist jeweils bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres einzubringen.

Begründung:

Für die Beurteilung der Finanz- und Haushaltslage und für die Haushaltssteuerung ist der Jahresabschluss eine wichtige Grundlage. Es ist daher sehr wichtig, dass er rechtzeitig, spätestens jedoch bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres eingebracht wird.

Nur mit aktuellen Jahresabschlüssen lassen sich beurteilungsfähige Erkenntnisse über den finanziellen Handlungsspielraum und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde gewinnen. Ohne Jahresabschluss sind verlässliche Aussagen zur Haushalts- und Finanzlage der Kommune kaum möglich. Auf der Grundlage fortgeschriebener Planwerte ist eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft, deren Qualität mit der Einführung der Doppik verbessert werden sollte, nicht möglich. Eine angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung können so nicht erreicht werden.