Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Das Budget zur Instandhaltung, Gebäude, Ausenßenanl. Bauunterhaltung für die Jahre 2023 und 2024 von 80.000 € auf 120.000 € zu erhöhen.
Begründung:
Die angesetzten Mittel werden nicht ausreichen, um beide Feuerwehrhäuser auf den ausreichenden Stand der Haustechnik (Elektrik) zu bringen. Auch ist eine energetische Sanierung der beiden Feuerwehrhäuser sinnvoll.
Für den Stand der Technik und den sicheren Betrieb von Feuerwehrhäusern ist die Kommune als Trägerin der Feuerwehr verantwortlich. Zum Schutz der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute gelten die in staatlichem Recht bestimmten Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften und die DIN-Norm 14092 „Feuerwehrhäuser (DGUV Vorschrift 49 §12 i.V.m DGUV Vorschrift 1 §2).