Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Haushaltsplan 2023/24 auf die vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer B zu verzichten. Der dadurch entstehende Fehlbetrag von 600.000 € ist über die Rücklagen zu decken.
Begründung:
Im Jahr 2025 wird die Grundsteuerreform greifen. Derzeit ist noch offen, wie sich diese Reform auf die Einnahmen der Gemeinde Hainburg auswirken wird. Sollten aufgrund der Reform die Einnahmen sinken, müsste die Grundsteuer erneut erhöht werden. Bei einem Anstieg der Einnahmen würden die Bürgerinnen und Bürger unnötig belastet.
Des Weiteren ist den Bürgerinnen und Bürgern schwer zu vermitteln, dass die Gemeinde Hainburg trotz hoher Rücklagen eine Steuererhöhung plant, insbesondere in Zeiten extrem gestiegener Energie- und Lebenshaltungs-kosten.
Zur Generierung zusätzlicher Einnahmen kann ab 2025 ggf. die dann mögliche Grundsteuer C erhoben werden. Dies hätte zusätzlich den positiven Effekt, Spekulation mit unbebautem Bauland zu minimieren.